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   Der Heilige Koran /4. Sure Die Frauen "An-Nisā' "/
 
vers 33

33. Fr jeden haben Wir die Erbberechtigten bestimmt, die vom Nachla der Eltern und Angehrigen erben. Der Bndnispartner (dem der Erblasser fr seinen Beistand einen Teil des Nachlasses zugesprochen hat, falls er kinderlos stirbt), soll seinen Anteil bekommen. Gott ist der Zeuge ber alles.

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33. Fr jeden haben Wir die Erbberechtigten bestimmt, die vom Nachla der Eltern und Angehrigen erben. Der Bndnispartner (dem der Erblasser fr seinen Beistand einen Teil des Nachlasses zugesprochen hat, falls er kinderlos stirbt), soll seinen Anteil bekommen. Gott ist der Zeuge ber alles.

 
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