Der Heilige Koran
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4. Sure Die Frauen "An-Nisā' "/
vers 15
15. Begehen unverheiratete Frauen eine schndliche Tat, so mt ihr sie nach einer Beweisfhrung durch vier Zeugen solange in den Husern behalten, bis sie sterben oder Gott ihnen einen Weg ins gute Leben erffnet (indem sie Reue zeigen und heiraten).
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