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   Der Heilige Koran /5. Sure Der Tisch "Al-Mâ'ida"/
 
vers 33

33. Diejenigen, die gegen Gott und Seinen Gesandten kmpfen und auf Erden Unheil stiften, sollen wegen Mordes gettet, wegen Raubmordes gekreuzigt werden. Wegen Wegelagerei und Raub ohne Mord soll man ihnen Arm und Bein wechselseitig abschneiden, und wegen Verbreitung von Panik soll man sie des Landes verweisen. Das ist fr sie eine schmachvolle Erniedrigung auf Erden, und im Jenseits erwartet sie eine beraus qualvolle Strafe.

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33. Diejenigen, die gegen Gott und Seinen Gesandten kmpfen und auf Erden Unheil stiften, sollen wegen Mordes gettet, wegen Raubmordes gekreuzigt werden. Wegen Wegelagerei und Raub ohne Mord soll man ihnen Arm und Bein wechselseitig abschneiden, und wegen Verbreitung von Panik soll man sie des Landes verweisen. Das ist fr sie eine schmachvolle Erniedrigung auf Erden, und im Jenseits erwartet sie eine beraus qualvolle Strafe.

 
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