Der Heilige Koran
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2. Sure Die Kuh "Al-Baqara"/
vers 282
282. O ihr Glubigen! Wenn ihr ein befristetes Darlehen vereinbart, so mt ihr das schriftlich festhalten. Ein Schreiber soll in eurem Beisein aufschreiben, was recht und richtig ist. Niemand soll ablehnen, so zu schreiben, wie Gott es ihn gelehrt hat. Er mu schreiben. Der Schuldner soll diktieren, Gott seinen Herrn frchten und die Summe genau unvermindert nennen. Ist der Schuldner entscheidungsunfhig, schwach, oder unfhig zu diktieren, so soll sein Sachwalter auf gerechte Weise diktieren. Nehmt als Zeugen zwei eurer Mnner, sonst einen Mann und zwei Frauen, die ihr als Zeugen akzeptiert! Die beiden Frauen haben bei der Beweisfhrung gemeinsam Zeugnis abzulegen, damit die eine die andere erinnert oder korrigiert. Die Zeugen haben zu erscheinen, wenn sie vorgeladen werden und drfen sich nicht weigern. Es darf euch nicht verdrieen, eine Schuld aufzuschreiben, sei sie klein oder gro, wenn es sich um eine befristete handelt. Das ist ein von Gott fr gerecht erachtetes Verfahren, sicherer bei der Beweisfhrung und geeigneter dafr, da keine Zweifel aufkommen. Von dieser Anordnung wird die Begleichung von vorhandenen Handelswaren, die ihr austauscht, ausgenommen. Diese braucht ihr nicht aufzuschreiben. Sorgt dafr, da beim Kauf und beim Verkauf Zeugen anwesend sind! Htet euch davor, Schreiber oder Zeugen zu belstigen! Wer ihnen etwas antut, begeht eine Snde (deren Folgen auf euch zurckfallen). Frchtet Gott, Der euch alle Dinge lehrt! Gott wei alles.
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