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   Der Heilige Koran /2. Sure Die Kuh "Al-Baqara"/
 
vers 233

233. Die Mtter haben ihre neugeborenen Kinder zwei volle Jahre zu stillen, wenn sie das Stillen zu Ende fhren wollen. Der Vater hat die stillende Mutter ( - auch wenn sie geschieden ist - ) mit Nahrung und Kleidung angemessen zu versorgen. Unmgliches sollte von keinem verlangt werden. Keine Mutter soll durch die Sorge fr ihr Kind zu Schaden kommen, und kein Vater soll durch die Sorge fr sein Kind Schaden erleiden. Wenn ein Vater stirbt, hat sein Erbe fr den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Sollten die Eltern sich dafr entscheiden, das Kind (vor Ablauf der zwei Jahre) abzustillen, so drfen sie das tun, vorausgesetzt, da sie sich darber beraten und dieses gemeinsam vereinbart haben. Wenn ihr wnscht, fr das Kind eine Amme zu nehmen, die es (anstelle der Mutter) stillt, so drft ihr das tun, vorausgesetzt, da ihr (der Mutter und der Amme) den gebhrenden Unterhalt wohlwollend bezahlt. Frchtet Gott und wit, da Er alles sieht, was ihr tut!

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233. Die Mtter haben ihre neugeborenen Kinder zwei volle Jahre zu stillen, wenn sie das Stillen zu Ende fhren wollen. Der Vater hat die stillende Mutter ( - auch wenn sie geschieden ist - ) mit Nahrung und Kleidung angemessen zu versorgen. Unmgliches sollte von keinem verlangt werden. Keine Mutter soll durch die Sorge fr ihr Kind zu Schaden kommen, und kein Vater soll durch die Sorge fr sein Kind Schaden erleiden. Wenn ein Vater stirbt, hat sein Erbe fr den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Sollten die Eltern sich dafr entscheiden, das Kind (vor Ablauf der zwei Jahre) abzustillen, so drfen sie das tun, vorausgesetzt, da sie sich darber beraten und dieses gemeinsam vereinbart haben. Wenn ihr wnscht, fr das Kind eine Amme zu nehmen, die es (anstelle der Mutter) stillt, so drft ihr das tun, vorausgesetzt, da ihr (der Mutter und der Amme) den gebhrenden Unterhalt wohlwollend bezahlt. Frchtet Gott und wit, da Er alles sieht, was ihr tut!

 
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