Der Heilige Koran
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2. Sure Die Kuh "Al-Baqara"/
vers 196
196. Vollzieht die Hadsch-Pilgerfahrt und die 'Umra-Pilgerfahrt, um Gott zu dienen. Sollte euch (nach den einleitenden Ihrm-Riten) der Feind den Weg abschneiden, knnt ihr euch (vom Ihrm, dem einleitenden Weihezustand der Pilgerfahrt) dadurch loslsen, da ihr irgendein Tier, das ihr gerade findet (ein Schaf, eine Kuh oder ein Kamel) schlachtet (und dessen Fleisch an die Armen verteilt). Ihr drft euch die Haare nicht eher schneiden, bis ihr die Hadsch-Riten abgeschlossen habt. Ist einer aber krank, oder hat er ein Leiden am Kopf, braucht er sich die Haare nicht zu schneiden. Er hat aber dafr einen Ersatz durch Fasten, Almosen oder eine Opfergabe zu leisten (: drei Tage fasten auf die bliche Weise oder sechs Arme jeweils einen Tag verkstigen oder ein Schaf schlachten und an die Armen verteilen). Ist whrend der Pilgerfahrt Friedenszeit, und ihr habt zuerst die 'Umra vor der Hadsch-Pilgerfahrt verrichtet und wollt bleiben bis zur Pilgerfahrt, so schlachtet ein erschwingliches Opfertier! Wer kein Opfertier findet oder es sich nicht leisten kann, hat drei Tage whrend der Pilgerfahrt und sieben Tage nach der Heimkehr zu fasten, das sind im ganzen zehn volle Tage. Diese Vorschriften gelten fr diejenigen, deren Familien nicht in der Nhe von Mekka wohnen. Haltet euch gottesfrchtig daran und wit, da Gott schwer bestrafen kann!
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